Aufgrund der neuen Corona-Verordnung der Landesregierung BaWü gilt für Euer Training in geschlossenen Räumen bei uns ab Montag, 16.08.2021 wieder die „3 G“-Regel (vollständig geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ getestet).
Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahren sowie Schüler*innen. Der Nachweis erfolgt hier durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderausweis oder Schülerausweis. Ausgenommen sind auch sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
Sportstätten im Freien: Die Testpflicht gilt nicht für Freizeit- und Amateursport in Sportstätten im Freien. Nicht-immunisierten Personen, die Sport im Freien ausüben ist die Benutzung der Toiletten einer Sportanlage auch ohne Testnachweis gestattet. Ohne Testnachweis ist nicht-immunisierten Personen aber die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Umkleiden, Duschen oder Aufenthaltsräumen untersagt.
Generell gilt für den Sport u.a. folgendes:
Wir danken Euch sehr für Euer Verständnis und eure Mithilfe um ein Training und Sportangebot im Rahmen des möglichen und erlaubten anbieten zu können.
Euer TSG Team